Eine Drohnenversicherung schützt nicht nur vor hohen Kosten im Schadensfall, sondern ist in vielen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich unterscheidet man bei Drohnenversicherungen zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Letztere dient ausschließlich dem Schutz der Drohne selbst und ist freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Drohnen-Haftpflichtversicherung.
In Deutschland und Österreich sind ausnahmslos alle Drohnen und sonstigen unbemannten Flugobjekte (UAV) versicherungspflichtig. Dies gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung. Dabei spielt es keine Rolle, wie leicht oder schwer eine Drohne ist oder ob es sich um eine Drohne mit Kamera oder ohne Kamera handelt. In Deutschland ist dies in § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz geregelt.
Häufig wird die Versicherungspflicht mit der Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Drohnen verwechselt, die für Drohnen unter 250 g und ohne Kamera oder sonstige Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten nicht gilt.
Übrigens: Das Nichtmitführen des Versicherungsnachweises beim Fliegen gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Führen Sie den Nachweis also immer mit, wenn Sie mit Ihrer Drohne fliegen.
Ähnlich wie in Deutschland, besteht auch in Österreich eine Versicherungspflicht für Drohnen, unabhängig von Gewicht, Klassifizierung und Ausstattung. Zusätzlich müssen in Österreich jedoch auch die konkreten Daten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) in der Versicherungspolice angegeben werden. Außerdem muss die Deckungssumme der Police mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) betragen.
In der Schweiz ist eine Versicherung erst ab einem Abfluggewicht von 500 g vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch, auch für Modelle unter 500 g eine Drohnenversicherung abzuschliessen, da auch leichte Copter große Schäden anrichten können.
Ja, auch Spielzeugdrohnen müssen in Deutschland und Österreich versichert werden. Auch wenn der Begriff "Spielzeugdrohne" nicht eindeutig definiert ist, handelt es sich in der Regel um Modelle unter 250 Gramm, die ausschließlich in den eigenen vier Wänden oder im Garten geflogen werden und über keine Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten verfügen.
Da Drohnen in der Schweiz erst ab einem Abfluggewicht von 500 Gramm versicherungspflichtig sind, benötigen Sie für Drohnen unter diesem Gewicht keine Versicherung.
Ganz einfach: Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 33 müssen Sie als Halter der Drohne für die finanziellen Folgen eines verursachten Sach- oder Personenschadens aufkommen.
Das bedeutet auch, dass Sie haftbar gemacht werden können, wenn nicht Sie, sondern ein Freund oder Familienmitglied die Drohne geflogen hat. Der Abschluss einer Versicherung (die auch andere Personen mitversichert) ist daher unerlässlich, um sich vor horrenden Kosten (z.B. Schmerzensgeld, Reha-Behandlungen, Verdienstausfall etc.) zu schützen.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, Drohnenflüge zu versichern. Entweder man entscheidet sich für eine Privathaftpflicht, die auch Drohnenflüge mit abdeckt, oder man wählt eine reine Drohnenhaftpflicht, die zusätzlich zur Privathaftpflicht abgeschlossen wird.
Eine weitere Möglichkeit ist die Mitgliedschaft in einem Modellflugverband oder -verein, wie z.B. dem DMFV oder MFSD. Bei diesen Verbänden kann die Drohnen-Haftpflicht oft zusammen mit der Mitgliedschaft abgeschlossen werden, was einen Preisvorteil bedeuten kann, wenn man sich ohnehin dort anmelden möchte.
Für alle anderen Piloten empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit integriertem Drohnenschutz. Diese Kombination ist in den meisten Fällen finanziell am günstigsten. Wenn Sie Ihre bestehende Privat- oder Familienhaftpflicht behalten möchten, prüfen Sie, ob eine Erweiterung auf Drohnenflüge möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, schließen Sie einfach eine reine Drohnen-Haftpflichtversicherung ab.
Achtung: Oftmals sind in älteren Privathaftpflichtversicherungen bereits „Flugmodelle ohne Motor“ eingeschlossen, da es sich bei Drohnen aber um motorbetriebene Modelle handelt, sind diese mit einer solchen Formulierung nicht abgedeckt.
Eine Drohnenversicherung greift grundsätzlich nur, wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAVs) einhalten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass immer der Halter und nicht der Pilot für Schäden haftet, es sei denn, das Luftfahrzeug wurde ohne Wissen und Willen des Halters betrieben.
Bei der Auswahl der passenden Drohnen-Haftpflicht sollten Sie auf einige wichtige Kriterien achten und vor Abschluss der Police genau prüfen, ob alle für Sie relevanten Punkte enthalten sind. Zudem ist zu beachten, dass je nach Einsatzzweck zwischen privaten und gewerblichen Drohnenversicherungen unterschieden werden muss.
Neben der Verschuldenshaftung sollte auf jeden Fall auch eine Gefährdungshaftung in der Versicherungspolice enthalten sein. Dies ist wichtig, da man beim Betrieb von Drohnen im deutschen Luftraum der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten unterliegt. Das heißt, man haftet auch für Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden, sondern z. B. durch eine Windböe oder ähnliche äußere Einflüsse verursacht werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Deckungssumme. Grundsätzlich gilt hier, je höher desto besser. Typische Höhen von Deckungssummen in reinen Drohnen-Haftpflichtversicherungen liegen zwischen 1,5 und 6 Millionen Euro. Einige Anbieter, wie z. B. helden.de* haben aber auch deutlich höhere Deckungssummen im Angebot.
Beim Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung mit zusätzlichem Drohnen-Schutz sind Summen von bis zu 50 Millionen Euro in der Regel üblich, auch wenn Sie hier stets prüfen sollten, ob die Summe auch den Betrieb von Drohnen mit abdeckt.
Tritt ein Schadensfall ein, kommt je nach Vertragskonditionen die Selbstbeteiligung zum Tragen. Die Höhe der Eigenbeteiligung variiert je nach Vertrag meist zwischen 0 und 500 Euro und kann bei manchen Anbietern variabel angepasst werden. Meist bedeutet ein höherer Eigenanteil einen niedrigeren monatlichen bzw. jährlichen Tarif.
Grundsätzlich sind Sie als Halter für alle durch die Drohne entstehenden Schäden haftbar. Wenn auch andere Personen mitversichert werden sollen, muss dies in der Police vermerkt sein. Achten Sie hierbei genau auf die Formulierung. Manchmal sind nur Familienmitglieder berücksichtigt, manchmal aber auch fremde Personen.
Nicht alle Drohnen-Haftpflichtversicherungen decken eine unbegrenzte Anzahl von Multicoptern ab. Ist nur eine Drohne versichert, muss oftmals die Seriennummer des Modells angegeben werden. Bei Versicherungen ohne Limitierung ist dies in der Regel nicht der Fall.
Dies ist ein wichtiger Punkt, falls man Drohnen von anderen Personen ausleihen und fliegen möchte oder Probeflüge mit fremden Drohnen durchführen möchte.
Wenn Sie mit Ihrer Drohne im FPV-Modus fliegen möchten oder aber den Waypoint- oder Follow-Me-Modus nutzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass diese Flugmodi in Ihrer Versicherung mit abgedeckt sind.
Nicht alle Drohnenversicherungen gelten automatisch in allen Ländern. Achten Sie vor dem Abschluss daher darauf, in welchen Ländern bzw. geografischen Regionen der Versicherungsschutz greift.
Bei den meisten Anbietern sind Vertragslaufzeiten von einem Jahr die Regel. Manche Versicherer bieten aber auch kürzere Laufzeiten mit monatlichen oder gar täglichen Kündigungsoptionen an.
Viele Versicherungen decken nur Drohnen mit einem Maximalgewicht von 5 kg ab. In den allermeisten Fällen ist dies aber mehr als ausreichend, da es unseres Wissens nach keine Drohnen für den Privatgebrauch gibt, die schwerer als 5 kg sind. Trotzdem sollte dieser Punkt im Hinterkopf behalten werden.
Die Kosten für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung variieren je nach Anbieter und Versicherungsumfang. Üblich sind Preisspannen zwischen ca. 40 und 100 Euro pro Jahr. Reine Drohnenhaftpflichtversicherungen sind zudem meist etwas günstiger als eine Privathaftpflicht mit zusätzlichem Drohnenschutz.
Die Drohnen-Versicherungen von helden.de und versichertedrohne.de bieten unserer Meinung nach derzeit hervorragende Konditionen zu fairen Preisen.
Auf versichertedrohne.de* werden sowohl eigene Tarife als auch Tarife verschiedener anderer Versicherer wie R+V, HDI oder AXA angeboten. Zur Auswahl stehen Privathaftpflichtversicherungen inklusive Drohnenschutz, reine Drohnenhaftpflichtversicherungen, gewerbliche Drohnenversicherungen sowie Kaskoversicherungen.
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Eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung benötigen alle, die Drohnen auch gewerblich nutzen. Das können zum Beispiel Unternehmer, Landwirte, Jäger oder Fotografen sein, aber auch Agenturen und Freiberufler, die Multicopter für gewerbliche Flüge nutzen wollen.
Denken Sie auch daran, dass der Versicherungsschutz nach § 106 LuftVZO immer mitgeführt werden muss.
Bei der Auswahl der für Sie passenden gewerblichen Drohnenhaftplicht sollten Sie grundsätzlich auf die gleichen Kriterien achten, wie auch bei der Auswahl einer Drohnen-Privathaftplicht. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass alle für Sie relevanten Einsatzszenarien abgedeckt sind (z. B. landwirtschaftliche Sprühflüge, BOS-Flüge etc.).
Gewerbliche Drohnentarife unterscheiden sich häufig in der Deckungssumme, der Selbstbeteiligung, dem räumlichen Geltungsbereich sowie der Anzahl der versicherten Drohnen und Piloten. Treffen Sie daher Ihre Wahl anhand der für Sie wichtigen Faktoren.
Tipp: Die meisten gewerblichen Drohnenversicherungen beinhalten auch eine Haftpflichtversicherung für private Flüge.
Eine Drohnen-Kaskoversicherung deckt im Gegensatz zu einer Drohnen-Haftpflichtversicherung Schäden an der Drohne selbst, nicht aber an anderen Gegenständen oder Personen. Eine Drohnen-Kaskoversicherung ist daher eine Zusatzversicherung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Abschluss einer Drohnenkasko ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine besonders teure Drohne kaufen wollen, viel unterwegs sind oder regelmäßig riskante Flugmanöver durchführen.
Achten Sie beim Abschluss unbedingt darauf, dass auch Transportschäden und Schäden durch selbstverschuldete Bedienungsfehler mitversichert sind. Auch ein Diebstahlschutz ist nicht bei allen Drohnenkaskos enthalten. Ansonsten gelten bei der Auswahl ähnliche Kriterien wie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Zusätzlich ist zu beachten, dass sich die Höhe der Kaskobeiträge fast immer am Wert der Drohne orientiert. Zudem wird oft nur ein Multicopter gleichzeitig versichert. Um mehrere Drohnen zu versichern, müssen daher oft mehrere Versicherungen abgeschlossen werden.
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