Seit Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung ist es für den Flug mit fast allen Drohnen erforderlich, sich vorab als Pilot zu registrieren. Dies funktioniert online, ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
Für Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen und die über keine Kamera verfügen, ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Zuständig für die Registrierung in Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt (LBA). In Österreich zuständig ist die Austro Control.
In den allermeisten Fällen lautet die Antwort hier: Nein.
Nur wenn Sie eine Drohne der Zulassungspflichtigen Kategorie betreiben wollen, muss auch diese einzeln registriert werden. Hierunter fallen Drohnen mit Abmessungen von mindestens 3 Metern oder solche, die für die Beförderung von Menschen oder den Transport gefährlicher Güter konstruiert sind.
Alle Betreiber handelsüblicher Drohnen müssen sich daher lediglich einmalig als Person anmelden, eine Registrierung der Drohne selbst ist nicht erforderlich. Auch wenn Sie mehrere Drohnen besitzen oder sich eine neue Drohne kaufen, genügt die einmalige Registrierung als Pilot.
Ja, bei der Anmeldung besteht auch die Möglichkeit sich als Juristische Person zu registrieren. Hierfür ist neben Adressdaten, Ausweisdokumenten und Versicherung auch ein Foto/Scan des Handelsregisterauszuges oder der Vereinsregistrierung erforderlich.
Nachdem Sie den Anmeldevorgang abgeschlossen haben, erhalten Sie per E-Mail zeitnah eine sogenannte eID (UAS-Betreiber ID) zugesendet. Diese Identifikationsnummer weist Sie als Drohnen-Pilot aus und muss auf allen Kennzeichen vermerkt werden, die Sie an Ihren Drohnen anbringen. Die eiD ist europaweit gültig.
Um ein Benutzerkonto beim Luftfahrtbundesamt anzulegen, benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, ein Foto oder einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie eine gültige Drohnen-Versicherung, bzw. eine Haftpflichtversicherung, die Flüge mit Drohnen abdeckt.
Achtung: Die Anmeldung ist theoretisch auch ohne gültige Versicherung möglich. Sie dürfen dann zwar noch keine Drohne fliegen, können aber bereits den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erwerben, für den eine Anmeldung erforderlich ist.
Die Registrierung für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland findet auf der Website des Luftfahrtbundesamtes (LBA) statt, umfasst sechs einzelne Schritte und dauert nur ca. 5 bis 10 Minuten.
Ihre Daten können Sie auch im Nachhinein jederzeit online ändern.
Welche Daten werden abgefragt?
Erforderlich ist die eiD ab dem 30.04.2021. Bis dahin genügt es noch, ein Drohnen-Kennzeichen mit Namen und aktueller Anschrift an der Drohne zu befestigen.
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