Drohnen-Kennzeichen: Was heute auf die Plakette gehört

Das Drohnen-Kennzeichen hat sich grundlegend geändert: Statt Name und Adresse auf einer feuerfesten Plakette gehört heute nur noch Ihre Registrierungsnummer, die e-ID, an die Drohne. Hier lesen Sie, was genau auf dem Kennzeichen stehen muss, welche Drohnen eines brauchen, wie Sie es anbringen und wo Sie eine passende Drohnen-Plakette bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was draufsteht: Ihre e-ID, also die Registrierungsnummer als Betreiber – aber ohne die letzten drei Stellen nach dem Bindestrich.
  • Nicht mehr nötig: Name, Adresse und ein feuerfestes Schild.
  • Welche Drohnen: jede Drohne eines registrierungspflichtigen Betreibers, also Drohnen ab 250 Gramm und leichtere mit Kamera.
  • Form: Aufkleber, gravierte Plakette oder gut lesbarer QR-Code – ein bestimmtes Material ist nicht vorgeschrieben.
  • Eine Nummer für alle: Dieselbe e-ID kommt an jede Ihrer Drohnen.

Stand: Oktober 2026, geprüft an den Angaben des Luftfahrt-Bundesamts.

Was muss auf dem Drohnen-Kennzeichen stehen?

Auf das Kennzeichen gehört Ihre e-ID. Das ist die Registrierungsnummer, die Sie als Betreiber vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten. Sie ist in der ganzen EU gleich aufgebaut, zum Beispiel so:

DEU87astrdge12kc-xyz

  • DEU87astrdge12kc – dieser Teil kommt auf die Drohne. „DEU" steht für die Registrierung in Deutschland, es folgen 13 Stellen.
  • xyz – die drei Stellen nach dem Bindestrich sind eine PIN. Sie gehört nicht auf die Drohne und sollte geheim bleiben, damit niemand unter Ihrer Nummer fliegen kann.

Mehr muss nicht auf dem Kennzeichen stehen. Name, Adresse oder Telefonnummer sind freiwillig; manche Piloten ergänzen eine Telefonnummer, damit ein Finder die Drohne zurückgeben kann.

Noch keine e-ID? Wie Sie sie bekommen, zeigt unsere Anleitung Drohne registrieren.

Welche Drohnen brauchen ein Kennzeichen?

Ein Kennzeichen braucht jede Drohne, deren Betreiber sich registrieren muss. Das betrifft:

  • alle Drohnen ab 250 Gramm Startmasse,
  • leichtere Drohnen mit Kamera oder Mikrofon, sofern sie kein Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie sind.

Damit braucht praktisch jede Kameradrohne ein Kennzeichen, auch die beliebten Modelle unter 250 Gramm. Kein Kennzeichen brauchen Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen, denn für sie gibt es keine Registrierungspflicht und damit auch keine e-ID.

Besitzen Sie mehrere Drohnen, bringen Sie an jeder dieselbe e-ID an. Die Nummer gehört zu Ihnen als Betreiber, nicht zur einzelnen Drohne.

So bringen Sie das Kennzeichen richtig an

Das LBA verlangt, dass die e-ID „an geeigneter Stelle" an der Drohne angebracht ist. Ein bestimmtes Material, eine Farbe oder eine Schriftgröße schreibt es nicht vor. In der Praxis haben sich drei Wege bewährt:

  • Gravierte Plakette: ein kleines selbstklebendes Schild aus Aluminium, in das die e-ID gelasert ist. Haltbar und gut lesbar.
  • Aufkleber oder Etikett: die e-ID gedruckt oder mit wasserfestem Stift geschrieben. Die günstigste Lösung; achten Sie darauf, dass die Schrift nicht verwischt und der Aufkleber hält.
  • QR-Code: ausdrücklich erlaubt, wenn der Code so groß ist, dass er sich ohne Schwierigkeiten lesen lässt.

Drei Tipps zum Anbringen:

  1. Glatte, saubere Fläche wählen. Reinigen Sie die Stelle vorher, damit das Kennzeichen dauerhaft klebt, zum Beispiel am Rumpf oder an einem Ausleger.
  2. Sensoren und Lüftung frei lassen. Kleben Sie nichts über Kameras, Abstandssensoren, Lüftungsschlitze oder Antennen.
  3. Außen statt im Akkufach. Das Akkufach nennt das LBA nur für Flugmodelle, die ein echtes Luftfahrzeug nachbilden, als geeignete Stelle – und stellt klar, dass Drohnen nicht dazu zählen.

Bei sehr leichten Drohnen empfiehlt sich ein möglichst leichtes Kennzeichen oder ein Aufkleber.

Drohnen-Plakette kaufen oder selbst machen?

Beides ist zulässig. Ein selbst beschriftetes Etikett erfüllt die Vorgabe ebenso wie eine gekaufte Plakette. Für eine gravierte Plakette spricht, dass sie Regen, Sonne und Abrieb auf Dauer standhält. Bei allen Anbietern geben Sie Ihre e-ID bei der Bestellung an – ohne die drei Stellen der PIN.

Drei Beispiele, die es bei Amazon gibt:

UAV-ID Drohnen-Kennzeichen

UAV-ID Drohnen-Kennzeichen

Lasergravierte Aluminium-Plakette, 20 × 8 mm, selbstklebend, in mehreren Farben. Laut Anbieter leichter als ein Gramm.

€ 8,90 *Stand: 22.10.2026

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Flying-Drone Drohnen-Plakette

Flying-Drone Drohnen-Plakette

Aluminium-Plakette mit gravierter e-ID, 20 × 8 mm, selbstklebend. Laut Anbieter besonders leicht.

€ 7,90 *Stand: 22.10.2026

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Roboterwerk Kennzeichen mit QR-Code

Roboterwerk Kennzeichen mit QR-Code

Größeres Schild mit 31 × 19 mm, das die e-ID zusätzlich als QR-Code trägt. Eher für größere Drohnen.

€ 9,90 *Stand: 22.10.2026

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Viele Anbieter werben mit „feuerfest". Das schadet nicht, ist aber seit der EU-Drohnenverordnung keine Pflicht mehr und sollte kein Kaufgrund sein.

Gilt meine alte Plakette mit Name und Adresse noch?

Nein, allein reicht sie nicht mehr. Früher musste in Deutschland ein feuerfestes Schild mit Name und Adresse an der Drohne angebracht sein. Seit die EU-Drohnenverordnung gilt, also seit dem 31.12.2020, ist stattdessen die e-ID vorgeschrieben. Eine alte Plakette ersetzt die e-ID nicht: Bringen Sie die Nummer zusätzlich an oder tauschen Sie das Schild aus.

Kennzeichen, Klassenkennzeichen, Fernidentifizierung: drei verschiedene Dinge

Rund um die Drohne gibt es drei Kennzeichnungen, die oft verwechselt werden:

Was es ist Wer es anbringt
Drohnen-Kennzeichen (e-ID) Ihre Registrierungsnummer als Betreiber, sichtbar an der Drohne Sie selbst
Klassenkennzeichen (C0 bis C6) Aufdruck, der die Drohnenklasse angibt und bestimmt, welche Regeln und welcher Führerschein gelten nur der Hersteller; selbst anbringen dürfen Sie es nicht
Fernidentifizierung Funktion, mit der die Drohne ihre e-ID im Flug per Funk aussendet im Gerät eingebaut; Sie geben die e-ID mit PIN ein

Eine Fernidentifizierung müssen klassifizierte Drohnen über 250 Gramm haben, ausgenommen die Klasse C4 und Eigenbauten. Wichtig: Auch wenn Ihre Drohne die e-ID per Funk sendet, muss die Nummer laut LBA zusätzlich sichtbar an der Drohne stehen.

Welche Klasse welchen Nachweis verlangt, erklärt unser Ratgeber zum Drohnenführerschein.

Drohnen-Kennzeichen in Österreich und der Schweiz

Die Regel ist in beiden Ländern dieselbe: Die Betreibernummer gehört an jede Drohne. In der Schweiz verlangt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass sie gut sichtbar angebracht ist; die Nummern beginnen dort mit „CHE". In Österreich erhalten Sie die Nummer bei der Registrierung über Austro Control. Wer in Deutschland registriert ist, fliegt auch im EU-Ausland mit seiner deutschen e-ID.

Häufige Fragen zum Drohnen-Kennzeichen

Muss das Drohnen-Kennzeichen feuerfest sein?

Nein. Laut LBA ist nach den EU-Regeln keine Feuerfestigkeit der Beschriftung mehr erforderlich.

Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm ein Kennzeichen?

Ja, wenn die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Dann müssen Sie sich als Betreiber registrieren und die e-ID anbringen. Nur Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen brauchen keines.

Darf ich die e-ID einfach mit einem Stift auf die Drohne schreiben?

Ein Material schreibt das LBA nicht vor. Entscheidend ist, dass die Nummer an geeigneter Stelle angebracht und lesbar ist. Ein beschriftetes Etikett genügt; auf Dauer haltbarer ist eine gravierte Plakette.

Reicht ein QR-Code als Drohnen-Kennzeichen?

Ja. Das LBA erlaubt die e-ID auch als QR-Code, sofern er groß genug ist, um ohne Schwierigkeiten gelesen zu werden.

Was mache ich mit dem Kennzeichen, wenn ich die Drohne verkaufe?

Entfernen Sie Ihre e-ID vor der Übergabe; so sieht es etwa das Schweizer BAZL ausdrücklich vor. Die Nummer gehört zu Ihnen als Betreiber, der Käufer bringt seine eigene an.

Brauche ich für jede Drohne eine eigene Nummer?

Nein. Sie haben als Betreiber genau eine e-ID und bringen sie an allen Ihren Drohnen an.

Quellen

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und wurde sorgfältig anhand der Angaben der zuständigen Behörden erstellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Rechtsvorschriften und die Auskünfte der Behörden.