
UAV-ID Drohnen-Kennzeichen
Lasergravierte Aluminium-Plakette, 20 × 8 mm, selbstklebend, in mehreren Farben. Laut Anbieter leichter als ein Gramm.
€ 8,90 *Stand: 22.10.2026
Preis bei Amazon prüfen*Das Drohnen-Kennzeichen hat sich grundlegend geändert: Statt Name und Adresse auf einer feuerfesten Plakette gehört heute nur noch Ihre Registrierungsnummer, die e-ID, an die Drohne. Hier lesen Sie, was genau auf dem Kennzeichen stehen muss, welche Drohnen eines brauchen, wie Sie es anbringen und wo Sie eine passende Drohnen-Plakette bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
Stand: Oktober 2026, geprüft an den Angaben des Luftfahrt-Bundesamts.
Auf das Kennzeichen gehört Ihre e-ID. Das ist die Registrierungsnummer, die Sie als Betreiber vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten. Sie ist in der ganzen EU gleich aufgebaut, zum Beispiel so:
DEU87astrdge12kc-xyz
Mehr muss nicht auf dem Kennzeichen stehen. Name, Adresse oder Telefonnummer sind freiwillig; manche Piloten ergänzen eine Telefonnummer, damit ein Finder die Drohne zurückgeben kann.
Noch keine e-ID? Wie Sie sie bekommen, zeigt unsere Anleitung Drohne registrieren.
Ein Kennzeichen braucht jede Drohne, deren Betreiber sich registrieren muss. Das betrifft:
Damit braucht praktisch jede Kameradrohne ein Kennzeichen, auch die beliebten Modelle unter 250 Gramm. Kein Kennzeichen brauchen Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen, denn für sie gibt es keine Registrierungspflicht und damit auch keine e-ID.
Besitzen Sie mehrere Drohnen, bringen Sie an jeder dieselbe e-ID an. Die Nummer gehört zu Ihnen als Betreiber, nicht zur einzelnen Drohne.
Das LBA verlangt, dass die e-ID „an geeigneter Stelle" an der Drohne angebracht ist. Ein bestimmtes Material, eine Farbe oder eine Schriftgröße schreibt es nicht vor. In der Praxis haben sich drei Wege bewährt:
Drei Tipps zum Anbringen:
Bei sehr leichten Drohnen empfiehlt sich ein möglichst leichtes Kennzeichen oder ein Aufkleber.
Beides ist zulässig. Ein selbst beschriftetes Etikett erfüllt die Vorgabe ebenso wie eine gekaufte Plakette. Für eine gravierte Plakette spricht, dass sie Regen, Sonne und Abrieb auf Dauer standhält. Bei allen Anbietern geben Sie Ihre e-ID bei der Bestellung an – ohne die drei Stellen der PIN.
Drei Beispiele, die es bei Amazon gibt:

Lasergravierte Aluminium-Plakette, 20 × 8 mm, selbstklebend, in mehreren Farben. Laut Anbieter leichter als ein Gramm.
€ 8,90 *Stand: 22.10.2026
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Aluminium-Plakette mit gravierter e-ID, 20 × 8 mm, selbstklebend. Laut Anbieter besonders leicht.
€ 7,90 *Stand: 22.10.2026
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Größeres Schild mit 31 × 19 mm, das die e-ID zusätzlich als QR-Code trägt. Eher für größere Drohnen.
€ 9,90 *Stand: 22.10.2026
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Viele Anbieter werben mit „feuerfest". Das schadet nicht, ist aber seit der EU-Drohnenverordnung keine Pflicht mehr und sollte kein Kaufgrund sein.
Nein, allein reicht sie nicht mehr. Früher musste in Deutschland ein feuerfestes Schild mit Name und Adresse an der Drohne angebracht sein. Seit die EU-Drohnenverordnung gilt, also seit dem 31.12.2020, ist stattdessen die e-ID vorgeschrieben. Eine alte Plakette ersetzt die e-ID nicht: Bringen Sie die Nummer zusätzlich an oder tauschen Sie das Schild aus.
Rund um die Drohne gibt es drei Kennzeichnungen, die oft verwechselt werden:
| Was es ist | Wer es anbringt | |
|---|---|---|
| Drohnen-Kennzeichen (e-ID) | Ihre Registrierungsnummer als Betreiber, sichtbar an der Drohne | Sie selbst |
| Klassenkennzeichen (C0 bis C6) | Aufdruck, der die Drohnenklasse angibt und bestimmt, welche Regeln und welcher Führerschein gelten | nur der Hersteller; selbst anbringen dürfen Sie es nicht |
| Fernidentifizierung | Funktion, mit der die Drohne ihre e-ID im Flug per Funk aussendet | im Gerät eingebaut; Sie geben die e-ID mit PIN ein |
Eine Fernidentifizierung müssen klassifizierte Drohnen über 250 Gramm haben, ausgenommen die Klasse C4 und Eigenbauten. Wichtig: Auch wenn Ihre Drohne die e-ID per Funk sendet, muss die Nummer laut LBA zusätzlich sichtbar an der Drohne stehen.
Welche Klasse welchen Nachweis verlangt, erklärt unser Ratgeber zum Drohnenführerschein.
Die Regel ist in beiden Ländern dieselbe: Die Betreibernummer gehört an jede Drohne. In der Schweiz verlangt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass sie gut sichtbar angebracht ist; die Nummern beginnen dort mit „CHE". In Österreich erhalten Sie die Nummer bei der Registrierung über Austro Control. Wer in Deutschland registriert ist, fliegt auch im EU-Ausland mit seiner deutschen e-ID.
Nein. Laut LBA ist nach den EU-Regeln keine Feuerfestigkeit der Beschriftung mehr erforderlich.
Ja, wenn die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Dann müssen Sie sich als Betreiber registrieren und die e-ID anbringen. Nur Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen brauchen keines.
Ein Material schreibt das LBA nicht vor. Entscheidend ist, dass die Nummer an geeigneter Stelle angebracht und lesbar ist. Ein beschriftetes Etikett genügt; auf Dauer haltbarer ist eine gravierte Plakette.
Ja. Das LBA erlaubt die e-ID auch als QR-Code, sofern er groß genug ist, um ohne Schwierigkeiten gelesen zu werden.
Entfernen Sie Ihre e-ID vor der Übergabe; so sieht es etwa das Schweizer BAZL ausdrücklich vor. Die Nummer gehört zu Ihnen als Betreiber, der Käufer bringt seine eigene an.
Nein. Sie haben als Betreiber genau eine e-ID und bringen sie an allen Ihren Drohnen an.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und wurde sorgfältig anhand der Angaben der zuständigen Behörden erstellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Rechtsvorschriften und die Auskünfte der Behörden.
