Wer in Deutschland eine Drohne registrieren möchte, meldet nicht das Fluggerät an, sondern sich selbst: als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das geht online, kostet einmalig 20 Euro und ist für fast jede Kameradrohne Pflicht. Diese Anleitung zeigt, wer sich registrieren muss, was Sie dafür bereithalten sollten und wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Registrierungsnummer, der e-ID, kommen.
Das Wichtigste in Kürze
Stand: Oktober 2026, geprüft an den Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und der Plattform dipul des Bundesverkehrsministeriums.
Registriert wird in der EU nicht die einzelne Drohne, sondern ihr Betreiber. Das LBA vergleicht das mit dem Auto: Der Betreiber entspricht dem Halter, der Pilot dem Fahrer. Fliegen Sie Ihre eigene Drohne, sind Sie beides zugleich.
Als Betreiber müssen Sie sich registrieren, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:
| Ihre Drohne | Registrierung nötig? |
|---|---|
| Kameradrohne unter 250 Gramm, zum Beispiel aus der Mini-Klasse | ja |
| Drohne ab 250 Gramm, mit oder ohne Kamera | ja |
| Drohne unter 250 Gramm ohne Kamera und ohne Mikrofon | nein |
| Spielzeugdrohne unter 250 Gramm im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie, auch mit Kamera | nein |
| Zweite oder dritte Drohne desselben Betreibers | keine neue Registrierung; Ihre e-ID gilt für alle Drohnen |
In den meisten Fällen ja, denn die meisten Drohnen dieser Gewichtsklasse haben eine Kamera. Das Gewicht allein befreit also nicht von der Registrierung. Ob Sie für eine solche Drohne zusätzlich einen Führerschein brauchen, ist eine andere Frage; sie hängt von der Drohnenklasse ab. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Drohne ohne Führerschein.
Wenn Sie nur als Pilot eine Drohne fliegen, die bereits unter der e-ID eines anderen Betreibers läuft, etwa die Drohne Ihres Arbeitgebers, Ihres Vereins oder eines Familienmitglieds. Dann ist dieser Betreiber registriert, und Sie übernehmen nur die Rolle des Piloten. Auch für Flüge in Gebäuden gilt die Registrierungspflicht nicht.
Legen Sie sich diese Angaben und Unterlagen zurecht, bevor Sie beginnen. Ohne sie lässt sich die Registrierung laut LBA nicht abschließen:
Als Betreiber einer Drohne sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die Drohnenflüge abdeckt. Für die Registrierung ist das mehr als eine Formalie: Das LBA zeigt Ihre e-ID im Nutzerkonto erst an, wenn alle Felder ausgefüllt sind, ausdrücklich auch die Versicherungsnummer.
Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnen einschließt. Ist das nicht der Fall, brauchen Sie eine eigene Drohnen-Haftpflicht, zum Beispiel die Drohnen-Haftpflichtversicherung von helden.de*. Die Policennummer erhalten Sie nach dem Abschluss und können sie direkt in die Registrierung eintragen. Einen Überblick über Pflichten und Tarife gibt unser Ratgeber zur Drohnen-Versicherung.
Als Betreiber registrieren können Sie sich in Deutschland grundsätzlich ab 16 Jahren. Für Jüngere kann sich ein Elternteil als Betreiber registrieren. Unter 16 Jahren darf ein Kind eine Drohne nur unter direkter Aufsicht einer Person steuern, die selbst die Voraussetzungen erfüllt; ausgenommen sind Spielzeugdrohnen.
Die Registrierung läuft vollständig online. Das Portal führt Sie nacheinander durch die Eingaben. Nehmen Sie dafür am besten einen Rechner: Fehlermeldungen treten laut LBA meist bei der Anmeldung über ein Smartphone auf.


Über dasselbe Konto legen Sie später auch die Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 ab. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber zum Drohnenführerschein.
| Wer sich registriert | Gebühr |
|---|---|
| Privatperson (natürliche Person) | 20 Euro |
| Unternehmen, Verein, Behörde (juristische Person) | 50 Euro |
Die Gebühr fällt einmalig an; laufende Kosten gibt es laut LBA nicht. Teurer wird es nur, wenn Sie Ihre Registrierung löschen lassen und später wieder eine registrierungspflichtige Drohne betreiben: Dann müssen Sie sich neu registrieren und erneut zahlen. Wer nur eine Pause einlegt, setzt seinen Status im Nutzerkonto besser auf „inaktiv" und aktiviert ihn später wieder.
Für die Bearbeitung nennt das LBA bis zu 14 Werktage. Planen Sie die Registrierung deshalb rechtzeitig vor dem ersten Flug oder vor dem Urlaub ein.
Mit der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer, kurz e-ID. Sie hat in der ganzen EU denselben Aufbau, zum Beispiel DEU87astrdge12kc-xyz:
An die Drohne gehört nur der Teil vor dem Bindestrich. Die vollständige Nummer mit PIN brauchen Sie, wenn Ihre Drohne eine Fernidentifizierung hat: Dort geben Sie die e-ID mit PIN ein; gesendet wird sie ohne PIN. Auch dann muss die Nummer zusätzlich sichtbar an der Drohne stehen.
Jeder Betreiber bekommt nur eine e-ID, und sie gilt für alle seine Drohnen. Wie Sie die Nummer anbringen, was auf dem Schild stehen muss und ob ein QR-Code genügt, lesen Sie auf unserer Seite zum Drohnen-Kennzeichen.
Ihre Registrierung gilt in allen Staaten, in denen die EU-Drohnenverordnung angewendet wird. Ziehen Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land, lassen Sie die deutsche Registrierung löschen und registrieren sich im neuen Wohnsitzland.
Registriert wird immer in dem Land, in dem Sie wohnen. Die Regeln sind ähnlich, die Einzelheiten unterscheiden sich:
Nein. Registriert wird der Betreiber. Sie erhalten eine einzige e-ID, die Sie an allen Ihren Drohnen anbringen. Für eine neu gekaufte Drohne brauchen Sie keine neue Nummer.
Nein. Seit Juni 2021 erhebt das LBA eine einmalige Gebühr von 20 Euro für Privatpersonen und 50 Euro für juristische Personen.
Das LBA nennt für Deutschland keine Laufzeit und spricht von einer einmaligen Gebühr. Sie bleibt bestehen, bis Sie sie löschen lassen. In Österreich ist die Registrierung dagegen auf drei Jahre befristet.
Laut LBA wird die e-ID nur angezeigt, wenn alle Felder ausgefüllt sind. Prüfen Sie vor allem, ob Sie eine Versicherungsnummer eingetragen haben.
Fehlermeldungen entstehen laut LBA meist bei der Anmeldung über ein Smartphone oder durch den verwendeten Browser. Nutzen Sie einen Rechner und gegebenenfalls einen anderen Browser. Ihr Benutzername ist immer die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben.
Die e-ID gehört zum Betreiber und steht auf der Drohne. Die Fernpiloten-ID ist die Nummer auf Ihrem Kompetenznachweis und gehört zu Ihnen als Pilot. Beide finden Sie in Ihrem Dashboard beim LBA.
Ja, über ein Formular des LBA. Die Löschung lässt sich nach Ablauf der Archivierungsfrist nicht rückgängig machen, und eine spätere Neuregistrierung kostet erneut. Für eine Pause genügt es, den Status im Nutzerkonto auf „inaktiv" zu setzen.
Hinweis: Diese Anleitung gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und wurde sorgfältig anhand der Angaben der zuständigen Behörden erstellt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Rechtsvorschriften und die Auskünfte der Behörden.
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