Drohne registrieren: So melden Sie sich als Betreiber beim LBA an

Wer in Deutschland eine Drohne registrieren möchte, meldet nicht das Fluggerät an, sondern sich selbst: als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das geht online, kostet einmalig 20 Euro und ist für fast jede Kameradrohne Pflicht. Diese Anleitung zeigt, wer sich registrieren muss, was Sie dafür bereithalten sollten und wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Registrierungsnummer, der e-ID, kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Registrieren muss sich der Betreiber einer Drohne ab 250 Gramm oder einer Drohne mit Kamera. Ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeug gelten.
  • Wo: Online im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts.
  • Kosten: Einmalig 20 Euro für Privatpersonen, 50 Euro für Unternehmen und Vereine.
  • Dauer: Die Bearbeitung kann laut LBA bis zu 14 Werktage dauern.
  • Vorher nötig: eine Haftpflichtversicherung für die Drohne. Ohne Versicherungsnummer erhalten Sie keine e-ID.
  • Ergebnis: eine e-ID, die für alle Ihre Drohnen gilt und an jeder Drohne angebracht werden muss.

Stand: Oktober 2026, geprüft an den Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und der Plattform dipul des Bundesverkehrsministeriums.

Wer muss seine Drohne registrieren?

Registriert wird in der EU nicht die einzelne Drohne, sondern ihr Betreiber. Das LBA vergleicht das mit dem Auto: Der Betreiber entspricht dem Halter, der Pilot dem Fahrer. Fliegen Sie Ihre eigene Drohne, sind Sie beides zugleich.

Als Betreiber müssen Sie sich registrieren, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Ihre Drohne hat eine Startmasse von 250 Gramm oder mehr.
  • Ihre Drohne ist leichter, hat aber eine Kamera, ein Mikrofon oder einen anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann – und ist kein Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie.
Ihre Drohne Registrierung nötig?
Kameradrohne unter 250 Gramm, zum Beispiel aus der Mini-Klasse ja
Drohne ab 250 Gramm, mit oder ohne Kamera ja
Drohne unter 250 Gramm ohne Kamera und ohne Mikrofon nein
Spielzeugdrohne unter 250 Gramm im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie, auch mit Kamera nein
Zweite oder dritte Drohne desselben Betreibers keine neue Registrierung; Ihre e-ID gilt für alle Drohnen

Muss ich eine Drohne unter 250 Gramm registrieren?

In den meisten Fällen ja, denn die meisten Drohnen dieser Gewichtsklasse haben eine Kamera. Das Gewicht allein befreit also nicht von der Registrierung. Ob Sie für eine solche Drohne zusätzlich einen Führerschein brauchen, ist eine andere Frage; sie hängt von der Drohnenklasse ab. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Drohne ohne Führerschein.

Wann muss ich mich nicht selbst registrieren?

Wenn Sie nur als Pilot eine Drohne fliegen, die bereits unter der e-ID eines anderen Betreibers läuft, etwa die Drohne Ihres Arbeitgebers, Ihres Vereins oder eines Familienmitglieds. Dann ist dieser Betreiber registriert, und Sie übernehmen nur die Rolle des Piloten. Auch für Flüge in Gebäuden gilt die Registrierungspflicht nicht.

Was Sie vor der Registrierung brauchen

Legen Sie sich diese Angaben und Unterlagen zurecht, bevor Sie beginnen. Ohne sie lässt sich die Registrierung laut LBA nicht abschließen:

  • Ihren vollständigen Namen, wie er im Ausweis steht, und Ihr Geburtsdatum
  • einen Scan oder ein Foto Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Bilddatei (PNG, JPG oder JPEG)
  • Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • den Namen Ihres Versicherers und die Nummer Ihrer Versicherungspolice

Erst die Versicherung, dann die Registrierung

Als Betreiber einer Drohne sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die Drohnenflüge abdeckt. Für die Registrierung ist das mehr als eine Formalie: Das LBA zeigt Ihre e-ID im Nutzerkonto erst an, wenn alle Felder ausgefüllt sind, ausdrücklich auch die Versicherungsnummer.

Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnen einschließt. Ist das nicht der Fall, brauchen Sie eine eigene Drohnen-Haftpflicht, zum Beispiel die Drohnen-Haftpflichtversicherung von helden.de*. Die Policennummer erhalten Sie nach dem Abschluss und können sie direkt in die Registrierung eintragen. Einen Überblick über Pflichten und Tarife gibt unser Ratgeber zur Drohnen-Versicherung.

Drohnen-Haftpflichtversicherung von helden.de

Mindestalter

Als Betreiber registrieren können Sie sich in Deutschland grundsätzlich ab 16 Jahren. Für Jüngere kann sich ein Elternteil als Betreiber registrieren. Unter 16 Jahren darf ein Kind eine Drohne nur unter direkter Aufsicht einer Person steuern, die selbst die Voraussetzungen erfüllt; ausgenommen sind Spielzeugdrohnen.

Drohne registrieren: Schritt für Schritt

Die Registrierung läuft vollständig online. Das Portal führt Sie nacheinander durch die Eingaben. Nehmen Sie dafür am besten einen Rechner: Fehlermeldungen treten laut LBA meist bei der Anmeldung über ein Smartphone auf.

  1. Portal öffnen und Benutzerkonto anlegen. Rufen Sie das Registrierungsportal des LBA auf. Im ersten Schritt geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, die zugleich Ihr Benutzername wird, und wählen ein Passwort mit 12 bis 24 Zeichen, darunter mindestens ein Großbuchstabe, eine Ziffer und ein Sonderzeichen.
    Registrierungsportal des LBA: Schritt 1, Benutzerkonto für UAS-Betreiber anlegen
    Schritt 1 im Registrierungsportal: Benutzerkonto anlegen. Bildschirmfoto: Portal des Luftfahrt-Bundesamts, Oktober 2026.
  2. Persönliche Angaben eintragen. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer. Schreiben Sie den Namen genau so, wie er im Ausweis steht.
  3. Identitätsnachweis hochladen. Laden Sie die Bilddatei Ihres Personalausweises oder Reisepasses hoch. Name, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum müssen lesbar sein.
  4. Versicherungsdaten hinterlegen. Tragen Sie den Namen des Versicherers und die Nummer der Police ein.
  5. Bearbeitung abwarten. Das LBA bearbeitet Ihre Registrierung; das kann bis zu 14 Werktage dauern. Den Stand sehen Sie im persönlichen Dashboard des Portals: Dort steht zu jedem Bereich, ob Ihre Daten vollständig sind, ob die Identität bestätigt und die Versicherung hinterlegt ist.
  6. e-ID ablesen. Ist die Registrierung abgeschlossen, steht Ihre „UAS-Betreiber-Nummer (e-ID)" oben im Dashboard.
    Dashboard im LBA-Portal mit UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), Identitätsnachweis und Versicherungsdaten
    Das Dashboard nach der Registrierung: oben rechts die e-ID, darunter der Stand der einzelnen Angaben (persönliche Daten geschwärzt). Bildschirmfoto: Portal des Luftfahrt-Bundesamts, Oktober 2026.
  7. Gebühr bezahlen. Den Gebührenbescheid finden Sie im Dashboard unter „Zahlungen". Das LBA benachrichtigt Sie per E-Mail, sobald er bereitsteht.

Über dasselbe Konto legen Sie später auch die Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 ab. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber zum Drohnenführerschein.

Was kostet die Registrierung und wie lange dauert sie?

Wer sich registriert Gebühr
Privatperson (natürliche Person) 20 Euro
Unternehmen, Verein, Behörde (juristische Person) 50 Euro

Die Gebühr fällt einmalig an; laufende Kosten gibt es laut LBA nicht. Teurer wird es nur, wenn Sie Ihre Registrierung löschen lassen und später wieder eine registrierungspflichtige Drohne betreiben: Dann müssen Sie sich neu registrieren und erneut zahlen. Wer nur eine Pause einlegt, setzt seinen Status im Nutzerkonto besser auf „inaktiv" und aktiviert ihn später wieder.

Für die Bearbeitung nennt das LBA bis zu 14 Werktage. Planen Sie die Registrierung deshalb rechtzeitig vor dem ersten Flug oder vor dem Urlaub ein.

Die e-ID: Ihre Registrierungsnummer

Mit der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer, kurz e-ID. Sie hat in der ganzen EU denselben Aufbau, zum Beispiel DEU87astrdge12kc-xyz:

  • DEU steht für die Registrierung in Deutschland.
  • Es folgen 13 Stellen; die letzte ist eine Prüfziffer.
  • Die drei Stellen nach dem Bindestrich sind eine PIN. Halten Sie sie geheim.

An die Drohne gehört nur der Teil vor dem Bindestrich. Die vollständige Nummer mit PIN brauchen Sie, wenn Ihre Drohne eine Fernidentifizierung hat: Dort geben Sie die e-ID mit PIN ein; gesendet wird sie ohne PIN. Auch dann muss die Nummer zusätzlich sichtbar an der Drohne stehen.

Jeder Betreiber bekommt nur eine e-ID, und sie gilt für alle seine Drohnen. Wie Sie die Nummer anbringen, was auf dem Schild stehen muss und ob ein QR-Code genügt, lesen Sie auf unserer Seite zum Drohnen-Kennzeichen.

Sonderfälle: Unternehmen, Vereine und mehrere Piloten

  • Unternehmen und Vereine registrieren sich als juristische Person. Statt des Ausweises laden sie ein Dokument hoch, das ihre Existenz belegt, etwa einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister. Registrieren darf nur, wer dazu von der Organisation ermächtigt ist.
  • Gewerbliche Nutzung allein macht Sie nicht zur juristischen Person. Wer als Einzelperson gewerblich fliegt, registriert sich als natürliche Person für 20 Euro.
  • Mehrere Piloten: Unter Ihrer e-ID dürfen auch andere Ihre Drohne fliegen. Klären Sie vorher mit Ihrer Versicherung, ob der Schutz dann weiter gilt.

Nach der Registrierung: Was Sie noch erledigen müssen

  • Kennzeichen anbringen: Die e-ID muss an jeder Ihrer Drohnen stehen, bevor Sie starten.
  • Führerschein prüfen: Je nach Drohnenklasse brauchen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2.
  • Versicherungsnachweis mitnehmen: Er ist bei jedem Flug mitzuführen.
  • Daten aktuell halten: Ändern sich Anschrift, Name oder Versicherung, müssen Sie das dem LBA unverzüglich mitteilen. Das erledigen Sie im Nutzerkonto.

Ihre Registrierung gilt in allen Staaten, in denen die EU-Drohnenverordnung angewendet wird. Ziehen Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land, lassen Sie die deutsche Registrierung löschen und registrieren sich im neuen Wohnsitzland.

Registrierung in Österreich und der Schweiz

Registriert wird immer in dem Land, in dem Sie wohnen. Die Regeln sind ähnlich, die Einzelheiten unterscheiden sich:

  • Österreich: Zuständig ist Austro Control. Die Registrierung kostet dort 46,80 Euro, gilt drei Jahre und muss danach erneuert werden. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre.
  • Schweiz: Zuständig ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Ausgenommen von der Registrierung sind nur Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera, Mikrofon oder ähnliche Sensoren.

Häufige Fragen zur Registrierung

Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?

Nein. Registriert wird der Betreiber. Sie erhalten eine einzige e-ID, die Sie an allen Ihren Drohnen anbringen. Für eine neu gekaufte Drohne brauchen Sie keine neue Nummer.

Ist die Registrierung kostenlos?

Nein. Seit Juni 2021 erhebt das LBA eine einmalige Gebühr von 20 Euro für Privatpersonen und 50 Euro für juristische Personen.

Wie lange gilt die Registrierung?

Das LBA nennt für Deutschland keine Laufzeit und spricht von einer einmaligen Gebühr. Sie bleibt bestehen, bis Sie sie löschen lassen. In Österreich ist die Registrierung dagegen auf drei Jahre befristet.

Warum sehe ich meine e-ID nicht im Nutzerkonto?

Laut LBA wird die e-ID nur angezeigt, wenn alle Felder ausgefüllt sind. Prüfen Sie vor allem, ob Sie eine Versicherungsnummer eingetragen haben.

Ich kann mich im Portal nicht anmelden. Was hilft?

Fehlermeldungen entstehen laut LBA meist bei der Anmeldung über ein Smartphone oder durch den verwendeten Browser. Nutzen Sie einen Rechner und gegebenenfalls einen anderen Browser. Ihr Benutzername ist immer die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben.

Was ist der Unterschied zwischen e-ID und Fernpiloten-ID?

Die e-ID gehört zum Betreiber und steht auf der Drohne. Die Fernpiloten-ID ist die Nummer auf Ihrem Kompetenznachweis und gehört zu Ihnen als Pilot. Beide finden Sie in Ihrem Dashboard beim LBA.

Kann ich meine Registrierung löschen?

Ja, über ein Formular des LBA. Die Löschung lässt sich nach Ablauf der Archivierungsfrist nicht rückgängig machen, und eine spätere Neuregistrierung kostet erneut. Für eine Pause genügt es, den Status im Nutzerkonto auf „inaktiv" zu setzen.

Quellen

Hinweis: Diese Anleitung gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und wurde sorgfältig anhand der Angaben der zuständigen Behörden erstellt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Rechtsvorschriften und die Auskünfte der Behörden.

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